3. Februar 2023

Was bedeutet eigentlich Pflegegrad? 

Pflegebedürftigkeit beschreibt, wie stark ein Mensch in seiner Selbstständigkeit oder seinen Fähigkeiten beeinträchtigt ist und ob er deshalb Hilfe von anderen benötigt. 
 


Man unterscheidet 5 Pflegegrade: 
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten 
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 
 
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad und sind abhängig davon, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird. Die Zuordnung zu einem Pflegegrad wird vom Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) oder anderen unabhängigen Gutachtern vorgenommen. 

Sind der Pflegebedürftige oder die Angehörigen mit der Zuordnung nicht einverstanden, können sie Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.