Caritas-Sozialstation "St. Martin" im Spessart e.V.

FAQs

Hier finden Sie eine Übersicht zu den häufig gestellten Fragen. Wir haben diese kurz und knapp mit den wichtigsten Punkten zusammen gefasst dargestellt. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, dann treten Sie bitte direkt mit uns in Kontakt.

Sie haben weiterführende Fragen zu Pflegeleistungen?

Wir geben Ihnen die passenden Antworten.

Fragen zum Ambulanten Pflegedienst.

Bei unserem Ambulanten Pflegedienst der Caritas in Bessenbach. Grundsätzlich sind aber auch die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet über die Leistungsansprüche bei Pflegebedürftigkeit zu unterrichten und zu beraten.

Sie können Hilfe bei der täglichen Körperpflege, bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme bekommen sowie im Bereich Mobilität und bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen.

Ebenfalls gehören Beratungen und behandlungspflegerische Leistungen (z. B. Medikamentengaben, Injektionen, Wundversorgung) zum Angebot unseres ambulanten Pflegedienstes.

Nach Rücksendung der Antragsformulare beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).

Eine Fachkraft unseres ambulanten Pflegedienstes kann den Pflegebedürftigen und die Angehörigen bei der Vorbereitung zur Begutachtung und während des Besuchstermins unterstützen.

Sollte sich im Laufe der Zeit der Zustand verschlechtern, kann jederzeit ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad gestellt werden. Hierzu beraten und unterstützen selbstverständlich unsere Pflegedienste.

Wenn Sie Hilfe benötigen, werden wir Sie in jeder Lebenslage unterstützen – ob bei einer Behandlungspflege (Verbände, Spritzen, etc.), bei grundpflegerischen Tätigkeiten (Körperpflege, An- u. Auskleiden, Kämmen, etc.) oder ggf. bei Tätigkeiten im Haushalt wie Einkaufen gehen, Fensterputzen, Wischen. Wir helfen Ihnen also bei allem, was Sie selbst nicht mehr oder nur noch schlecht schaffen.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige z. B. Beruf und Betreuung besser organisieren können.

Pflegebedürftige, die weiterhin zu Hause leben, können einen zugelassenen professionellen Pflegedienst engagieren und erhalten dann die sogenannte „Pflegesachleistung“.

Ja, die Pflegeversicherung berücksichtigt mit zahlreichen Hilfen – von der Zahlung ambulanter Pflegekräfte bis hin zu Hilfen für pflegende Angehörige – den Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen, zu Hause gepflegt zu werden.

Gerne erstellen wir auf der Grundlage einer persönlichen Beratung ein individuelles Angebot.

Auf Wunsch unterstützen wir auch bei Anträgen und Behördengängen.

Die Einbeziehung des Umfelds, der Angehörigen sowie die Abstimmung mit Ärzten, Klinken und Behörden ist für uns selbstverständlich.

Fragen zur Tagespflege.

Pflegebedürftige Senioren werden an Wochentagen in kleinen Gruppen betreut. Im Vordergrund steht die Alltagstrukturierung mit vielseitigen Angeboten zur aktiven Tagesgestaltung, die der Förderung und den Erhalt der individuellen Fähigkeiten dienen. Die pflegenden Angehörigen können so beruhigt ihre Berufsalltag oder ihren Wegen nachgehen.

Das ist sehr abhängig von dem vorliegenden Pflegegrad und von der Anzahl der Besuchstage. Ein kleiner Eigenanteil bleibt, für den man jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag von 125,00€ einsetzten kann.

Gern können wir Ihnen für verschiedene Varianten Kostenvoranschläge erstellen.

Abhängig vom Pflegegrad zahlt ihre Pflegekasse

bis 689,00 Euro bei Pflegegrad 2

bis 1.298,00 Euro bei Pflegegrad 3

bis 1.612,00 Euro bei Pflegegrad 4

bis 1.995,00 Euro bei Pflegegrad 5

Wird mein (anteiliges) Pflegegeld gekürzt, wenn ich die Tagespflege besuche?

Nein, Ihr Anspruch für die ambulante häusliche Pflege bleibt Ihnen zu 100% erhalten.

Das können Sie! Jedoch übernimmt die Pflegekasse keine Kosten. Sie müssten den Tagessatz vollumfänglich selbst tragen.

Das ist möglich. Sie können sogar ein paar Stunden bei Ihrem Angehörigen bleiben, um unsere Tagespflege kennen zu lernen

Das ist jederzeit möglich. Der Transfer mit unseren hauseigenen Bussen wird von den Pflegesachleistungen der Pflegekasse übernommen und verursacht keine zusätzlichen Kosten für Sie!

Machen Sie sich keine Sorgen. Unsere Fahrzeuge sowie alle Einrichtungen sind barrierefrei ausgestattet. Wir haben auch extra Fahrzeuge mit Rollstuhltransport. Unser Pflegefachpersonal ist für im Umgang mit Rollstühlen und anderen Hilfsmitteln sicher und steht Ihnen zur Seite.

Die Tagespflege ist in den Kernzeiten von 07:30 – 17:00 Uhr geöffnet.

Wichtig für den Aufenthalt bei uns wären Ihre Hausschuhe und alle persönlichen Dinge, die Sie im Alltag benötigen, wie z. B.: Medikamente, Hilfsmittel, ggf. auch Wechselsachen.

Je nach Wunsch- und Wetterlage bieten wir Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Gymnastik und Sitztanz, kleine Ausflüge und vieles mehr an. Auch die Feste im Jahreskreis werden bei uns nicht vergessen und erhalten einen besonderen Rahmen. Dies sind jedoch nur Angebote. Sie erhalten jederzeit eine Rückzugsmöglichkeit.